In Deutschland müssen Gebäude regelmäßig auf ihre Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit überprüft werden. Die genauen Intervalle für diese Überprüfungen können je nach Art des Gebäudes, dessen Nutzung und den spezifischen Vorschriften der Landesbauordnungen variieren. Allgemein gilt, dass: 1. **Regelmäßige Inspektionen**: Bei Wohngebäuden sind in der Regel alle 5 bis 10 Jahre Inspektionen erforderlich, um sicherzustellen, dass keine Schäden vorliegen, die die Standsicherheit beeinträchtigen könnten. 2. **Besondere Prüfungen**: Bei besonderen Bauwerken oder bei Veränderungen in der Nutzung (z.B. Umnutzung, Erweiterung) sind häufigere Prüfungen notwendig. 3. **Wartung und Instandhaltung**: Neben den gesetzlichen Prüfungen sollten auch regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität des Gebäudes zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich an einen Fachingenieur oder Architekten zu wenden, um spezifische Anforderungen und Intervalle für ein bestimmtes Gebäude zu klären.