Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]
Eine Dachinspektion sollte in der Regel mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Es ist auch ratsam, nach extremen Wetterereignissen wie starken Stürmen, Hagel oder starkem Schneefall eine zusätzliche Inspektion durchzuführen, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]