Welcher Wert ist im Grundbesitzwert anzusetzen, wenn ein Bürogebäude in einem Mischgebiet steht?

Antwort

Der Grundbesitzwert für ein Bürogebäude in einem Mischgebiet wird in der Regel anhand des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens ermittelt. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art der Nutzung und den spezifischen Gegebenheiten ab. 1. **Ertragswertverfahren**: Dieses Verfahren wird angewendet, wenn das Gebäude überwiegend zur Erzielung von Erträgen (z.B. Mieteinnahmen) genutzt wird. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert zusammen. Der Gebäudeertragswert wird durch die Kapitalisierung der nachhaltig erzielbaren Reinerträge ermittelt. 2. **Sachwertverfahren**: Dieses Verfahren wird angewendet, wenn keine ausreichenden Ertragsdaten vorliegen oder das Gebäude überwiegend eigengenutzt wird. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert zusammen. Der Gebäudesachwert wird durch die Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung ermittelt. Die genaue Berechnung und der anzusetzende Wert können je nach Land und spezifischen Bewertungsrichtlinien variieren. Es ist ratsam, einen Gutachter oder Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzuzuziehen, um eine präzise Wertermittlung zu erhalten.

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