Beim Hausverkauf bezeichnet der Begriff „Versicherungsschein“ in der Regel die Police einer bestehenden Gebäudeversicherung. Diese Urkunde bestätigt, dass für das Haus eine... [mehr]
In der Regel wird der Notar bei einem Hausverkauf von den Parteien, also dem Verkäufer und dem Käufer, gemeinsam ausgewählt. Oftmals hat der Verkäufer bereits einen Notar im Blick, da er in der Regel die Kosten für den Notar trägt. Es ist jedoch auch möglich, dass der Käufer einen Notar vorschlägt. Wichtig ist, dass beide Parteien mit der Wahl des Notars einverstanden sind, da dieser eine neutrale Rolle einnimmt und die rechtlichen Aspekte des Verkaufsvertrags beurkundet.
Beim Hausverkauf bezeichnet der Begriff „Versicherungsschein“ in der Regel die Police einer bestehenden Gebäudeversicherung. Diese Urkunde bestätigt, dass für das Haus eine... [mehr]
Ja, grundsätzlich darfst du dein Haus für 10 € verkaufen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, das heißt, du kannst den Kaufpreis für dein Haus frei mit dem Käufer vere... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann der Käufer den Verkäufer beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags beim Notar vertreten. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten: 1.... [mehr]
Ja, du kannst ein Haus auch ohne Makler verkaufen. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen Makler einzuschalten. Viele Eigentümer entscheiden sich für den Privatverkauf... [mehr]
Beim Hauskauf fallen in der Regel mehrere Rechnungen vom Notar an, aber meist sind es zwei Hauptrechnungen: 1. **Beurkundung des Kaufvertrags:** Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags... [mehr]