In der Regel wird das Protokoll der Eigentümerversammlung vom neuen Verwaltungsbeirat unterschrieben, da nach der Wahl die Verantwortung für die Dokumentation der Sitzung übernimmt. Es ist jedoch auch üblich, dass der alte Verwaltungsbeirat das Protokoll bis zur Übergabe an den neuen Beirat unterzeichnet. Es empfiehlt sich, die spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung zu prüfen, da diese abweichen können.