Wer bezahlt den Schaden, wenn Mäuse das Kühlschrankkabel in einem undichten Mietshaus angeknabbert haben?

Antwort

In einem Mietverhältnis ist der Vermieter in der Regel für die Instandhaltung und Sicherheit der Mieträume verantwortlich. Wenn Mäuse durch undichte Stellen ins Haus gelangen konnten, könnte dies als Mangel an der Mietsache angesehen werden. In diesem Fall wäre der Vermieter möglicherweise verpflichtet, den Schaden zu übernehmen, da er für die Beseitigung von Schädlingen und die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Es ist ratsam, den Schaden umgehend dem Vermieter zu melden und gegebenenfalls Beweise (z. B. Fotos des beschädigten Kabels) zu dokumentieren. Zudem könnte es hilfreich sein, sich über die genauen Regelungen im Mietvertrag und die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land oder deiner Region zu informieren. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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