Das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Protokoll) sollte idealerweise zeitnah nach der Versammlung erstellt und von den Versammlungsleitern und gegebenenfalls dem Protokollführer unterschrieben werden. Die Anfechtungsklagefrist beträgt in der Regel einen Monat ab Beschlussfassung. Wenn das Protokoll erst nach Ablauf dieser Frist erstellt und unterschrieben wird, kann dies zu Problemen führen, insbesondere wenn es Unstimmigkeiten über den Inhalt der Beschlüsse gibt. Es ist daher ratsam, das Protokoll so schnell wie möglich zu erstellen und zu unterzeichnen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und eventuelle Anfechtungen zu vermeiden. Weitere Informationen zur WEG-Verwaltung findest du beispielsweise auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes: [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de).