In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine generelle Pflicht, eine WLAN-fähige Wasseruhr (auch als „smarte Wasseruhr“ bezeichnet) im eigenen Haus einzubauen. Die Ent... [mehr]
Das Ablesen der Wasseruhren ist ein wichtiger Schritt, um den Wasserverbrauch genau zu erfassen und die Abrechnung entsprechend vorzunehmen. Hauseigentümer sollten sicherstellen, dass sie den Zählerstand im angegebenen Zeitraum, vom 07.12.2024 bis 04.01.2025, ablesen und die Werte rechtzeitig an die Gemeinde Öpfingen übermitteln. Es empfiehlt sich, die Zählerstände schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls eine Erinnerung einzurichten, um die Frist nicht zu versäumen.
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine generelle Pflicht, eine WLAN-fähige Wasseruhr (auch als „smarte Wasseruhr“ bezeichnet) im eigenen Haus einzubauen. Die Ent... [mehr]