Ein reines Wohngebiet nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: 1. **Nutzung**: In einem reinen Wohngebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zulässig. Dazu gehören Wohngebäude, die für die dauerhafte Nutzung durch Menschen vorgesehen sind. 2. **Zulässige Nebenanlagen**: Neben den Wohngebäuden sind auch bestimmte Nebenanlagen erlaubt, wie Garagen, Stellplätze und Spielplätze, die der Wohnnutzung dienen. 3. **Eingeschränkte Gewerbenutzung**: Gewerbliche Nutzungen sind in einem reinen Wohngebiet grundsätzlich ausgeschlossen, um die Wohnqualität nicht zu beeinträchtigen. Ausnahmen können jedoch für bestimmte, nicht störende Gewerbe gemacht werden, die im Einzelfall genehmigt werden können. 4. **Bebauungsdichte**: Die BauNVO legt auch Vorgaben zur Bebauungsdichte und zur Höhe der Gebäude fest, um eine angemessene Wohnumgebung zu gewährleisten. 5. **Lärmschutz**: In reinen Wohngebieten sind Maßnahmen zum Lärmschutz besonders wichtig, um eine ruhige Wohnatmosphäre zu fördern. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Wohnqualität in diesen Gebieten hoch bleibt und Störungen durch andere Nutzungen minimiert werden.