Beim Hausverkauf bezeichnet der Begriff „Versicherungsschein“ in der Regel die Police einer bestehenden Gebäudeversicherung. Diese Urkunde bestätigt, dass für das Haus eine... [mehr]
Zu einem Wohngebäude können verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Dazu gehören: 1. **Gebäudeversicherung**: Deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und weitere Risiken ab. 2. **Hausratversicherung**: Schützt das Inventar und persönliche Gegenstände innerhalb des Wohngebäudes vor Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden. 3. **Haftpflichtversicherung**: Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, die durch Schäden im Zusammenhang mit dem Wohngebäude entstehen können. 4. **Elementarschadenversicherung**: Deckt Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche ab, die nicht in der normalen Gebäudeversicherung enthalten sind. 5. **Rechtsschutzversicherung**: Bietet rechtlichen Schutz bei Streitigkeiten, die das Wohngebäude betreffen, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Mietrecht. 6. **Bauleistungsversicherung**: Für Neubauten oder Renovierungen, um Schäden während der Bauphase abzusichern. 7. **Wohngebäudeversicherung mit Mietausfallversicherung**: Schützt Vermieter vor finanziellen Einbußen, wenn die Immobilie aufgrund von Schäden nicht vermietet werden kann. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um den passenden Versicherungsschutz zu wählen.
Beim Hausverkauf bezeichnet der Begriff „Versicherungsschein“ in der Regel die Police einer bestehenden Gebäudeversicherung. Diese Urkunde bestätigt, dass für das Haus eine... [mehr]
In Bayern gibt es derzeit **keine generelle Solarpflicht für Wohngebäude**. Das bedeutet, dass private Bauherren beim Neubau oder bei der Sanierung von Wohnhäusern bislang nicht gesetzl... [mehr]