Wann muss der Wohnberechtigungsschein in NRW vorgelegt werden?

Antwort

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Nordrhein-Westfalen muss in der Regel vor der Anmietung einer geförderten Wohnung vorgelegt werden. Dies geschieht oft im Rahmen des Mietvertragsabschluss oder bei der Wohnungsbesichtigung, um nachzuweisen, dass du die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllst. Es ist ratsam, den WBS bereits bei der Wohnungssuche bereitzuhalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten