Korrekt und höflich formuliert könnte der Satz wie folgt lauten: "Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir morgen, den 28.10.2025, ab 8:00 Uhr den defekten Heizkörper im Elternzimmer... [mehr]
In der Regel bist du als Mieter nicht für das Streichen der Heizkörper verantwortlich, da dies zu den Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten gehört, die der Vermieter übernehmen sollte. Es kann jedoch sein, dass im Mietvertrag spezielle Regelungen dazu festgelegt sind. Wenn die Heizkörper stark abgenutzt oder beschädigt sind, solltest du deinen Vermieter informieren, damit er die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Mietvertrag zu prüfen oder im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Korrekt und höflich formuliert könnte der Satz wie folgt lauten: "Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir morgen, den 28.10.2025, ab 8:00 Uhr den defekten Heizkörper im Elternzimmer... [mehr]
Ob eine Wohnung als „unrenoviert“ gilt, wenn sie schlecht gestrichen ist, hängt von den Umständen und der Auslegung im Mietrecht ab. Grundsätzlich gilt eine Wohnung als unre... [mehr]