Wann erfolgt die Abnahme der Fertigstellungspflege nach DIN 18915?

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Die Abnahme der Fertigstellungspflege gemäß DIN 18915 erfolgt in der Regel nach Abschluss der Pflegearbeiten und der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Norm regelt die Anforderungen an die Pflege von Pflanzen und die damit verbundenen Leistungen. Die Abnahme kann in der Regel nach einer festgelegten Pflegezeit, oft nach einem Jahr, stattfinden, um sicherzustellen, dass die Pflanzen gut angewachsen sind und die Pflegeleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Es ist wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und die jeweiligen Bedingungen der DIN 18915 zu beachten.

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