Wahl des Verwalters einer WEG: Welche Mehrheit ist erforderlich?

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Bei der Wahl des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Stimmen, die bei der Versammlung abgegeben werden, für den gewählten Verwalter stimmen müssen. Es ist wichtig, dass die Wahl ordnungsgemäß in der Eigentümerversammlung durchgeführt wird und die entsprechenden Beschlüsse protokolliert werden.