Die Wärmeschutzanforderungen für Dachfenster in unbeheizten Dachräumen richten sich in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für unbeheizte Dachräume gelten spezifische Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass die Wärmeverluste durch die Fenster minimiert werden. In der Regel müssen Dachfenster einen bestimmten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) einhalten. Für unbeheizte Dachräume liegt dieser U-Wert häufig bei maximal 1,3 W/(m²K). Es ist wichtig, dass die Fenster eine ausreichende Verglasung haben, um den Wärmeverlust zu reduzieren. Zudem sollten die Fenster gut isoliert und luftdicht sein, um Zugluft und Wärmeverluste zu vermeiden. Zusätzlich können je nach Region und spezifischen Bauvorschriften weitere Anforderungen bestehen. Es empfiehlt sich, die genauen Vorgaben bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachmann zu erfragen.