Ja, in der Regel muss derjenige, der sein Vorkaufsrecht ausübt, die gleichen Vertragsbedingungen akzeptieren, die im ursprünglichen Vertrag festgelegt sind. Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, die Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die auch für den ursprünglichen Käufer gelten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bestimmungen des Vorkaufsrechts und des ursprünglichen Vertrags zu prüfen, da es in bestimmten Fällen Abweichungen geben kann.