Die Übertragung von Flurstücken von einem analogen in ein digitales Liegenschaftskataster erfolgt in der Regel nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverordnungen und -gesetze, die die Digitalisierung und Führung von Liegenschaftskatastern regeln. In Sachsen-Anhalt sind dies insbesondere das Liegenschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Um die spezifischen Vorgaben für Sachsen-Anhalt nachzulesen, kannst du die offiziellen Webseiten der Landesregierung oder des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt besuchen. Dort findest du Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den technischen Standards für die Digitalisierung des Liegenschaftskatasters. Zusätzlich können auch Fachpublikationen und Leitfäden von Vermessungsbehörden oder Fachverbänden nützliche Informationen bieten.