Was sind die Verfahrensschritte bei der Aufstellung eines FNP?

Antwort

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) in Deutschland erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Aufstellungsbeschluss**: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplans. 2. **Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden**: Die Öffentlichkeit und die Behörden werden frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und können Stellungnahmen abgeben (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). 3. **Erarbeitung des Planentwurfs**: Ein Planentwurf wird erstellt, der die geplante Nutzung der Flächen darstellt. 4. **Öffentliche Auslegung**: Der Planentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürger und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). 5. **Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen**: Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen. Gegebenenfalls wird der Planentwurf angepasst. 6. **Beschlussfassung**: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan. 7. **Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde**: Der beschlossene Flächennutzungsplan wird der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt (§ 6 BauGB). 8. **Bekanntmachung**: Nach der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Diese Schritte gewährleisten, dass die Planung transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden erfolgt.

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