Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) in Deutschland erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Aufstellungsbeschluss**: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplans. 2. **Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden**: Die Öffentlichkeit und die Behörden werden frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und können Stellungnahmen abgeben (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). 3. **Erarbeitung des Planentwurfs**: Ein Planentwurf wird erstellt, der die geplante Nutzung der Flächen darstellt. 4. **Öffentliche Auslegung**: Der Planentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürger und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). 5. **Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen**: Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen. Gegebenenfalls wird der Planentwurf angepasst. 6. **Beschlussfassung**: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan. 7. **Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde**: Der beschlossene Flächennutzungsplan wird der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt (§ 6 BauGB). 8. **Bekanntmachung**: Nach der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Diese Schritte gewährleisten, dass die Planung transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden erfolgt.