Werden beim Vererben von Immobilien Hypotheken vom Immobilienwert abgezogen?

Antwort

Ja, beim Vererben von Immobilien werden Hypotheken in der Regel vom Immobilienwert abgezogen. Der Wert der Immobilie, der für die Erbschaftssteuer relevant ist, wird oft als der Marktwert abzüglich der bestehenden Schulden, wie Hypotheken, betrachtet. Das bedeutet, dass der Nettowert der Immobilie, der vererbt wird, geringer ist, wenn noch Hypotheken darauf lasten. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die genauen Regelungen und möglichen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.

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