Bei der Begründung unzureichender Fensterflächen im Rahmen einer Nutzungsänderung Denkmalschutz kannst du folgende Aspekte anführen: 1. **Denkmalpflegerische Vorgaben**: Erkläre, dass die Erhaltung der historischen Fensterformate und -anordnungen im Sinne des Denkmalschutz eine Anpassung der Fensterflächen erschwert. Die Erhaltung der äußeren Erscheinung des Gebäudes hat Vorrang. 2. **Raumhöhe und Lichtverhältnisse**: Argumentiere, dass die geringen Raumhöhen in Verbindung mit den bestehenden Fensterflächen zu unzureichenden Lichtverhältnissen führen. Dies kann die Nutzung des Raumes als Wohn- oder Arbeitsraum beeinträchtigen und somit die Funktionalität der neuen Nutzung einschränken. 3. **Nutzungsanforderungen**: Stelle dar, dass die Anforderungen an die Belichtung und Belüftung in modernen Nutzungen höher sind als in der ursprünglichen Nutzung des Gebäudes. Eine unzureichende Fensterfläche könnte den Anforderungen an Wohn- oder Arbeitsqualität nicht gerecht werden. 4. **Gesundheitliche Aspekte**: Betone, dass unzureichende Lichtverhältnisse negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzer haben können, was bei der Genehmigung von Nutzungsänderungen berücksichtigt werden sollte. 5. **Alternative Lösungen**: Schlage gegebenenfalls alternative Lösungen vor, wie z.B. die Schaffung von Lichtschächten oder die Nutzung von Oberlichtern, um die Belichtung zu verbessern, ohne die denkmalpflegerischen Vorgaben zu verletzen. Diese Punkte können helfen, die Notwendigkeit einer Anpassung der Fensterflächen im Kontext der geplanten Nutzungsänderung zu begründen.