Ein Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan sind beide Instrumente der Bauleitplanung in Deutschland, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion und ihrem Detailgrad. 1. **Flächennutzungsplan (FNP)**: - **Zweck**: Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde in den Grundzügen dar. Er dient als vorbereitender Bauleitplan. - **Inhalt**: Er zeigt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet, z.B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen etc. - **Rechtsverbindlichkeit**: Der Flächennutzungsplan ist nicht rechtsverbindlich für den Bürger, sondern bindet nur die Behörden. Er bildet die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen. - **Maßstab**: Der FNP wird in einem groben Maßstab (meist 1:10.000 oder 1:25.000) dargestellt. 2. **Bebauungsplan (B-Plan)**: - **Zweck**: Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplans und regelt die zulässige Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Teilbereich der Gemeinde. Er ist ein verbindlicher Bauleitplan. - **Inhalt**: Er enthält detaillierte Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und andere städtebauliche Maßnahmen. - **Rechtsverbindlichkeit**: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich für jedermann. Er legt fest, was auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf und was nicht. - **Maßstab**: Der B-Plan wird in einem detaillierten Maßstab (meist 1:500 oder 1:1.000) dargestellt. Zusammengefasst: Der Flächennutzungsplan gibt die grobe städtebauliche Entwicklung vor und ist behördenverbindlich, während der Bebauungsplan detaillierte Regelungen für einzelne Grundstücke trifft und rechtsverbindlich für alle ist.