Bei der Beantragung einer Befreiung von den Vorschriften zur Überschreitung hochbaulicher Nebenanlagen mit Photovoltaikanlagen (PV) ist es wichtig, eine fundierte Begründung zu formulieren. Hier sind einige Punkte, die in der Begründung berücksichtigt werden sollten: 1. **Öffentliches Interesse**: Argumentiere, dass die Installation der PV-Anlage im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere im Hinblick auf die Förderung erneuerbarer Energien und den Klimaschutz. 2. **Nachhaltigkeit**: Betone die nachhaltige Nutzung von Flächen und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch die Nutzung von Solarenergie. 3. **Technische Notwendigkeit**: Erkläre, warum die Überschreitung der zulässigen Höhe notwendig ist, um die Effizienz der PV-Anlage zu maximieren. Dies könnte durch technische Vorgaben oder die spezifische Ausrichtung des Daches bedingt sein. 4. **Gestalterische Aspekte**: Wenn möglich, führe an, dass die PV-Anlage ästhetisch in das Gesamtbild des Gebäudes integriert werden kann und keine negativen Auswirkungen auf das Stadtbild hat. 5. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Verweise auf relevante Gesetze oder Verordnungen, die die Nutzung von PV-Anlagen begünstigen, wie z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 6. **Nachbarrechtliche Aspekte**: Stelle dar, dass die Nachbarn nicht negativ betroffen sind und dass die Maßnahme im Einklang mit den Interessen der Nachbarschaft steht. Eine gut strukturierte und nachvollziehbare Begründung kann die Chancen auf eine Genehmigung der Befreiung erhöhen.