Für barrieregerechte Bauvorhaben in Deutschland werden typischerweise diese lichten Durchgangsbreiten angesetzt: Türen: mindestens 90 cm lichte Breite Rettungswege / Flure: in barrierefreie...
Wie breit müssen Türen sein, damit sie rollstuhl- und rollatorgerecht sind?
Antwort vomFür Rollstuhl- und Rollatorgerechtigkeit empfiehlt die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) folgende Mindestmaße für Türen: - **Mindestlichte Breite:** 90 cm (empfohlen), mindestens jedoch 80 cm - **Mindestlichte Höhe:** 205 cm Eine lichte Breite von 90 cm ermöglicht auch größeren Rollstühlen und Rollatoren ein komfortables Passieren. Die absolute Mindestbreite von 80 cm ist das untere Limit, kann aber in der Praxis für manche Rollstühle zu eng sein. Daher wird, wo immer möglich, die Breite von 90 cm empfohlen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Behindertenrat](https://www.deutscher-behindertenrat.de/) oder in der [DIN 18040](https://nullbarriere.de/din-18040-1.htm).
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