Wie sind die Rückgaberegelungen bei geschlossenen Immofonds, wenn der Kauf nach dem 22. Juli 2013 lag?

Antwort

Bei geschlossenen Immobilienfonds, die nach dem 22. Juli 2013 gekauft wurden, gelten die Regelungen der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt. Hier sind einige wichtige Punkte zu den Rückgaberegelungen: 1. **Vertragslaufzeit**: Geschlossene Fonds haben in der Regel eine feste Laufzeit. Eine vorzeitige Rückgabe der Anteile ist meist nicht vorgesehen. 2. **Zweitmarkt**: Eine Möglichkeit zur Rückgabe besteht über den Zweitmarkt, wo Anteile an geschlossenen Fonds gehandelt werden können. Allerdings kann der Verkaufspreis hier deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. 3. **Prospektangaben**: Die genauen Bedingungen zur Rückgabe und Laufzeit sind im Verkaufsprospekt des Fonds festgelegt. Es ist wichtig, diesen sorgfältig zu lesen. 4. **Gesetzliche Regelungen**: Das KAGB sieht vor, dass Anleger umfassend über die Risiken und die Laufzeit des Fonds informiert werden müssen. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die im Prospekt beschrieben sein müssen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen solltest du den Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds und die entsprechenden Passagen im KAGB konsultieren.

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