Für die Bearbeitung von Beschwerden durch eine Behörde wie den Kreis Balingen gibt es in der Regel keine bundesweit einheitlich festgelegte Frist. Die Reaktionszeit hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren und der Arbeitsbelastung der Behörde ab. Allerdings gilt das sogenannte „Gebot der zügigen Bearbeitung“ nach § 10 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG BW): Behörden sollen Anträge und Beschwerden „ohne unnötige Verzögerung“ bearbeiten. In der Praxis bedeutet das meist eine Reaktionszeit von etwa zwei bis sechs Wochen. Falls es sich um eine dringende Angelegenheit wie eine nicht funktionierende Heizung im Winter handelt, solltest du dies in deiner Beschwerde besonders betonen, da Behörden bei Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit oft schneller reagieren. Solltest du nach etwa vier Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, empfiehlt es sich, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahren in Baden-Württemberg findest du hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-VwVfGBW2005V16P10 Falls es um Mietrecht und die Durchsetzung von Reparaturen geht, kann auch das örtliche Ordnungsamt oder das Wohnungsamt zuständig sein.