Welche Pflichten fallen an, wenn man ein geschlossenes Immobilienfonds gründet?

Antwort

Die Gründung eines geschlossenen Immobilienfonds bringt eine Vielzahl von Pflichten und Anforderungen mit sich. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Rechtliche Struktur und Registrierung**: - Wahl der Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG, AG). - Eintragung ins Handelsregister. - Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. 2. **Prospekterstellung und -prüfung**: - Erstellung eines Verkaufsprospekts gemäß den gesetzlichen Anforderungen. - Prüfung und Genehmigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 3. **Kapitalbeschaffung**: - Festlegung der Mindest- und Höchstbeteiligungssummen. - Durchführung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen zur Gewinnung von Investoren. 4. **Verwaltung und Management**: - Bestellung eines Fondsmanagers. - Regelmäßige Berichterstattung an die Investoren. - Verwaltung der Immobilienobjekte (Kauf, Verkauf, Vermietung, Instandhaltung). 5. **Buchführung und Jahresabschluss**: - Führen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung. - Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. 6. **Steuerliche Pflichten**: - Abführung von Steuern (z.B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer). - Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen. 7. **Regelmäßige Berichterstattung und Transparenz**: - Regelmäßige Information der Anleger über die Entwicklung des Fonds. - Offenlegung von wesentlichen Änderungen und Ereignissen. 8. **Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften**: - Einhaltung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und anderer relevanter Gesetze. - Sicherstellung der Compliance mit den Vorschriften der BaFin. Diese Liste ist nicht abschließend und es können je nach spezifischer Ausgestaltung des Fonds weitere Pflichten hinzukommen. Es ist ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt oder Berater unterstützen zu lassen, um alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

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