Die Pflichten zur Gehwegreinigung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, aber im Allgemeinen sind sie in den örtlichen Satzungen oder Verordnungen geregelt. Hier sind einige häufige Pflichten: 1. **Schnee- und Eisbeseitigung**: Im Winter müssen Gehwege von Schnee und Eis befreit werden, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Dies sollte in der Regel bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Morgen geschehen und bei Bedarf mehrmals am Tag wiederholt werden. 2. **Laub- und Schmutzbeseitigung**: Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten müssen Laub, Schmutz und andere Verunreinigungen regelmäßig entfernt werden, um Rutschgefahren zu vermeiden und die Gehwege sauber zu halten. 3. **Unkrautentfernung**: Gehwege sollten von Unkraut und anderen Pflanzen freigehalten werden, die das Gehen behindern oder den Gehweg beschädigen könnten. 4. **Müllbeseitigung**: Abfälle und Müll sollten regelmäßig entfernt werden, um die Sauberkeit und Hygiene der Gehwege zu gewährleisten. 5. **Sicherstellung der Barrierefreiheit**: Gehwege sollten so gereinigt und instand gehalten werden, dass sie für alle Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicher und zugänglich sind. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen der eigenen Gemeinde oder Stadt zu überprüfen, da diese die genauen Pflichten und Verantwortlichkeiten festlegen. Informationen dazu finden sich oft auf den offiziellen Webseiten der Kommunen.