Ob in Treppenhäusern von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) Notleuchten vorgeschrieben sind, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Nutzung des Gebäudes und den geltenden Landesbauordnungen. **Grundsätzliches:** - In reinen Wohngebäuden (also Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen) besteht in der Regel **keine generelle Pflicht**, Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) im Treppenhaus zu installieren. - **Notbeleuchtung** ist in der Regel nur für Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen) oder bei gemischt genutzten Gebäuden (z. B. mit Gewerbeeinheiten) vorgeschrieben. - In Hochhäusern (meist ab 22 m Höhe, je nach Landesrecht) ist eine Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus **verpflichtend**. **Rechtsgrundlagen:** - Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen **Landesbauordnung** (LBO) und ggf. aus Sonderbauverordnungen. - Die **Arbeitsstättenverordnung** (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gelten nur für Arbeitsstätten, nicht für reine Wohngebäude. **Fazit:** - In einem normalen Mehrfamilienhaus, das ausschließlich zu Wohnzwecken dient, sind Notleuchten im Treppenhaus **in der Regel nicht vorgeschrieben**. - Bei gemischter Nutzung oder besonderen Gebäudeklassen (z. B. Hochhaus) kann eine Pflicht bestehen. **Empfehlung:** Im Zweifel empfiehlt es sich, die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder einen Fachplaner zu kontaktieren, da es regionale Unterschiede geben kann. **Weiterführende Informationen:** - [Beispiel: Musterbauordnung (MBO)](https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=1086) - [Beispiel: Bauordnung NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000653) **Hinweis:** Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht kann es aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein, eine Notbeleuchtung zu installieren.