Sind in Treppenhäusern von Wohnungseigentumsgemeinschaften Notleuchten bei Stromausfall vorgeschrieben?

Antwort

Ob in Treppenhäusern von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) Notleuchten vorgeschrieben sind, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Nutzung des Gebäudes und den geltenden Landesbauordnungen. **Grundsätzliches:** - In reinen Wohngebäuden (also Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen) besteht in der Regel **keine generelle Pflicht**, Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) im Treppenhaus zu installieren. - **Notbeleuchtung** ist in der Regel nur für Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen) oder bei gemischt genutzten Gebäuden (z. B. mit Gewerbeeinheiten) vorgeschrieben. - In Hochhäusern (meist ab 22 m Höhe, je nach Landesrecht) ist eine Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus **verpflichtend**. **Rechtsgrundlagen:** - Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen **Landesbauordnung** (LBO) und ggf. aus Sonderbauverordnungen. - Die **Arbeitsstättenverordnung** (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gelten nur für Arbeitsstätten, nicht für reine Wohngebäude. **Fazit:** - In einem normalen Mehrfamilienhaus, das ausschließlich zu Wohnzwecken dient, sind Notleuchten im Treppenhaus **in der Regel nicht vorgeschrieben**. - Bei gemischter Nutzung oder besonderen Gebäudeklassen (z. B. Hochhaus) kann eine Pflicht bestehen. **Empfehlung:** Im Zweifel empfiehlt es sich, die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder einen Fachplaner zu kontaktieren, da es regionale Unterschiede geben kann. **Weiterführende Informationen:** - [Beispiel: Musterbauordnung (MBO)](https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=1086) - [Beispiel: Bauordnung NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000653) **Hinweis:** Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht kann es aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein, eine Notbeleuchtung zu installieren.

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