Haben Hauseigentümer ein Mitspracherecht beim Aufriss der Straße für den Leitungsbau?

Antwort

In Deutschland haben Hauseigentümer in der Regel kein direktes Mitspracherecht beim Aufriss der Straße für den Leitungsbau, da dies oft im Rahmen von öffentlichen Arbeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften erfolgt. Allerdings sind die betroffenen Eigentümer in der Regel über geplante Arbeiten informiert und können gegebenenfalls Anregungen oder Bedenken äußern. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung zu erkundigen, um spezifische Informationen zu erhalten und zu klären, welche Rechte und Möglichkeiten bestehen.

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