Im Gazastreifen gibt es keine international einheitlichen oder allgemein verbindlichen Bauvorschriften, die eine Mindestanzahl an Etagen für Wohnhäuser vorschreiben. In der Regel ist es in den meisten Ländern – und auch im Gazastreifen – erlaubt, einstöckige Häuser (also nur das Erdgeschoss) zu bauen. Die Anzahl der maximal zuligen Etagen wird meist durch lokale Bauvorschriften, Stadtplanung oder verfügbare Ressourcen begrenzt, nicht aber die Mindestanzahl. Im Gazastreifen ist es aufgrund der angespannten Wohnsituation und des Platzmangels zwar üblich, mehrstöckige Gebäude zu errichten, aber es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt, dass ein Haus mehr als eine Etage (inklusive Erdgeschoss) haben muss. Zusammengefasst: Es gibt keine Bauvorschrift im Gazastreifen, die eine Mindestanzahl von Etagen (einschließlich Erdgeschoss) für ein Haus vorschreibt. Ein einstöckiges Haus ist zulässig.