Die Mindest- und Höchstbeteiligungssummen bei geschlossenen Immobilienfonds können je nach Fonds und Anbieter variieren. 1. **Mindestbeteiligungssumme**: Diese liegt oft zwischen 5.000 und 20.000 Euro, kann aber auch höher oder niedriger sein. Die genaue Summe wird vom Fondsanbieter festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Zielgruppe des Fonds, den Investitionszielen und der Struktur des Fonds. 2. **Höchstbeteiligungssumme**: Es gibt in der Regel keine festgelegte Obergrenze für die Beteiligungssumme, da geschlossene Immobilienfonds oft darauf abzielen, so viel Kapital wie möglich zu sammeln. Allerdings kann es in bestimmten Fällen Beschränkungen geben, die durch die Fondsstruktur oder regulatorische Anforderungen bedingt sind. Die Beteiligungssummen ergeben sich aus den folgenden Faktoren: - **Fondsstrategie und -struktur**: Die Mindestbeteiligungssumme wird oft so festgelegt, dass sie den administrativen Aufwand und die Kosten für die Verwaltung des Fonds rechtfertigt. - **Regulatorische Anforderungen**: In einigen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben, die Mindestbeteiligungssummen für bestimmte Arten von Fonds vorschreiben. - **Zielgruppe**: Fonds, die sich an institutionelle Anleger richten, haben oft höhere Mindestbeteiligungssummen als solche, die für Privatanleger konzipiert sind. - **Kapitalbedarf des Projekts**: Die Höhe der benötigten Investitionen für das Immobilienprojekt kann ebenfalls die Mindest- und Höchstbeteiligungssummen beeinflussen. Für spezifische Informationen zu einem bestimmten Fonds ist es ratsam, die jeweiligen Fondsunterlagen oder den Anbieter direkt zu konsultieren.