Ist Lieferung und Installation eines E-Mobility Chargers eine Bauleistung?

Antwort

Ja, die Lieferung und Installation eines E-Mobility Chargers kann als Bauleistung betrachtet werden. Bauleistungen umfassen alle Arbeiten, die mit der Errichtung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken verbunden sind. Da die Installation eines E-Mobility Chargers in der Regel bauliche Maßnahmen wie die Verlegung von Kabeln, die Montage des Chargers und eventuell bauliche Anpassungen am Gebäude oder Grundstück erfordert, fällt dies unter den Begriff der Bauleistung.

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