KV an der Wohnungstür eines verstorbenen Mieters steht in der Regel für "Kündigungsvollmacht". Dies bedeutet, dass eine Person oder Institution die Vollmacht hat, den Mietvertrag im Namen des verstorbenen Mieters zu kündigen. Dies kann beispielsweise ein Nachlassverwalter, ein Bevollmächtigter oder ein Angehöriger sein, der die rechtliche Befugnis hat, diese Angelegenheit zu regeln.