Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Ja, ein Kellerraum darf über den Winter mit Außenluft belüftet werden, jedoch sind einige Punkte zu beachten. Es ist wichtig, die Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Keller zu kontrollieren, um Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Bei sehr kalten Temperaturen kann das Lüften auch dazu führen, dass sich Kondenswasser bildet, wenn warme, feuchte Luft auf kalte Oberflächen trifft. Daher sollte das Lüften in den kältesten Monaten vorsichtig und nur kurzzeitig erfolgen, um die Luftqualität zu verbessern, ohne die Temperatur im Raum zu stark abzusenken.
Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Wenn der mit der Wohnung angemietete Keller nicht mehr genutzt werden kann und der Vermieter keine alternative Lösung anbietet, hast du mehrere rechtliche Möglichkeiten: 1. **Mängelanz... [mehr]