Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Im Keller unseres Wohnhauses ist Regenwasser eingedrungen. Der Zugang zum Keller war jedoch durch eine feste Tür verschlossen.
Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Wenn der mit der Wohnung angemietete Keller nicht mehr genutzt werden kann und der Vermieter keine alternative Lösung anbietet, hast du mehrere rechtliche Möglichkeiten: 1. **Mängelanz... [mehr]