Es gibt mehrere Gründe, warum für manche Gebäude in Nordrhein-Westfalen keine Bestandsstatik bei der Bauaufsicht vorliegt: 1. **Alter der Gebäude**: Viele ältere Gebäude wurden vor der Einführung strengerer Bauvorschriften errichtet. Zu dieser Zeit war es möglicherweise nicht erforderlich, eine statische Berechnung vorzulegen. 2. **Dokumentationsmängel**: In einigen Fällen können Unterlagen verloren gegangen sein oder nicht ordnungsgemäß archiviert worden sein, was dazu führt, dass die Bestandsstatik nicht mehr verfügbar ist. 3. **Umbauten und Renovierungen**: Bei späteren Umbauten oder Renovierungen kann es sein, dass keine neuen statischen Nachweise erstellt wurden, insbesondere wenn die Änderungen geringfügig waren. 4. **Bauordnungsrechtliche Ausnahmen**: In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Vorlagepflicht für statische Nachweise bestehen, insbesondere bei kleineren Bauvorhaben oder in bestimmten Nutzungsklassen. 5. **Fehlende gesetzliche Vorgaben**: In der Vergangenheit gab es möglicherweise keine gesetzlichen Anforderungen, die eine Bestandsstatik für alle Gebäude vorschrieben. Diese Faktoren können dazu führen, dass die Bauaufsicht nicht über die erforderlichen statischen Nachweise verfügt.