Kausalität im Kontext von Immobilienmaklern bedeutet, dass der Makler nachweisen muss, dass seine Tätigkeit ursächlich für den Abschluss eines Immobiliengeschäfts war. Das heißt, der Makler muss belegen können, dass seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit direkt zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags geführt hat.