Kann ein Jugendlicher ein Haus erben?

Antwort

Ja, ein Jugendlicher kann ein Haus erben. Allerdings kann ein Minderjährigerunter 18 Jahren) das geerbte Haus nicht selbst verwalten oder darüber verfügen. In solchen Fällen wird in der Regel ein gesetzlicher Vertreter, wie ein Elternteil oder ein Vormund, die Verwaltung des Erbes übernehmen, bis der Jugendliche volljährig ist.

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