Ein Staffelgeschoss wird in der Regel als eine besondere Form des Obergeschosses betrachtet, da es sich um eine auf einem Gebäude aufte, teilweise zurückgesetzte Bauweise handelt. Genehmigungsrechtlich kann es jedoch Unterschiede geben, abhängig von den spezifischen Bauvorschriften und dem jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde. In vielen Fällen wird ein Staffelgeschoss als Teil der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) berücksichtigt, was bedeutet, dass es in die Berechnung der zulässigen Geschossanzahl einfließen kann. Es ist ratsam, die lokalen Bauvorschriften zu konsultieren oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um die genaue Einstufung und die erforderlichen Genehmigungen zu klären.