Der Immobilienwert bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit drei Personen wird in der Regel durch eine Kombination aus verschiedenen Bewertungsmethoden ermittelt. Hier sind die gängigsten Verfahren: 1. **Vergleichswertverfahren**: Hierbei wird der Wert der Immobilie anhand von Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in der Umgebung ermittelt. Es ist wichtig, vergleichbare Immobilien hinsichtlich Lage, Größe und Zustand zu finden. 2. **Ertragswertverfahren**: Dieses Verfahren wird häufig bei vermieteten Immobilien angewendet. Der Wert wird auf Basis der zu erwartenden Mieteinnahmen und der damit verbundenen Kosten berechnet. Der Ertragswert ergibt sich aus den jährlichen Nettomieteinnahmen, die mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert werden. 3. **Sachwertverfahren**: Bei dieser Methode wird der Wert der Immobilie durch die Ermittlung der Herstellungskosten (Bau- und Grundstückskosten) abzüglich der Abnutzung ermittelt. Dies ist besonders relevant für Immobilien, die nicht vermietet sind oder bei denen keine Vergleichswerte vorliegen. 4. **Marktwert**: Der Marktwert kann auch durch eine professionelle Immobilienbewertung, z.B. durch einen Gutachter, ermittelt werden. Dieser berücksichtigt alle relevanten Faktoren und erstellt ein Gutachten. Die GbR sollte auch die spezifischen Regelungen im Gesellschaftsvertrag und die steuerlichen Aspekte berücksichtigen, da diese die Bewertung und den Umgang mit der Immobilie beeinflussen können.