Die Kleingartenanlage „Kommandantenfeld“ befindet sich in 77694 Kehl, einer Stadt in Baden-Württemberg, direkt an der Grenze zu Frankreich. Kleingartenanlagen wie diese bieten Parzell... [mehr]
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das Errichten einer Hütte auf einer Kleingartenfläche grundsätzlich erlaubt, aber es gibt klare Vorgaben: Laut § 3 Abs. 2 BKleingG darf auf der Parzelle eine Laube (umgangssprachlich: Hütte) errichtet werden, die „nicht zum dauernden Wohnen geeignet“ ist. Die Größe der Laube darf einschließlich überdachtem Freisitz höchstens 24 Quadratmeter betragen. Sie darf nur der kleingärtnerischen Nutzung und der Erholung dienen, nicht dem dauerhaften Wohnen. Zusätzlich können weitere Vorgaben durch den jeweiligen Kleingartenverein, die Gartenordnung oder das örtliche Bauordnungsrecht bestehen. Oft ist eine Genehmigung des Vereins oder der zuständigen Behörde erforderlich. **Fazit:** Ja, eine Hütte (Laube) ist erlaubt, wenn sie die Vorgaben des BKleingG (max. 24 m², nicht zum dauerhaften Wohnen) und ggf. weitere lokale Vorschriften einhält. Weitere Informationen findest du direkt im [Bundeskleingartengesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__3.html).
Die Kleingartenanlage „Kommandantenfeld“ befindet sich in 77694 Kehl, einer Stadt in Baden-Württemberg, direkt an der Grenze zu Frankreich. Kleingartenanlagen wie diese bieten Parzell... [mehr]