Welche Höhen sind für Abstandsflächen in Sachsen-Anhalt relevant?

Antwort

In Sachsen-Anhalt sind die relevanten Höhen für die Abstandsflächen in der Landesbauordnung (BauO LSA) geregelt. Die Abstandsflächen richten sich in der Regel nach der Höhe des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: 1. **Höhe des Gebäudes**: Die Abstandsfläche beträgt mindestens 0,4 mal die Höhe des Gebäudes, wenn das Gebäude bis zu 20 Meter hoch ist. 2. **Besondere Regelungen**: Bei höheren Gebäuden oder besonderen Nutzungen können abweichende Regelungen gelten. 3. **Nachbarabstände**: Es gibt auch spezifische Vorschriften für Abstände zu Nachbargrenzen, die je nach Art des Gebäudes variieren können. Es ist ratsam, die genaue Bauordnung oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren, um spezifische Informationen und mögliche Ausnahmen zu erhalten.

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