Wie viel Franken darf der Vermieter gemäss OR höchstens als Mietzinsdepot verlangen?
Antwort vomGemäß Artikel 257e des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) darf der Vermieter bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen.
Gemäß Artikel 257e des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) darf der Vermieter bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen.