Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Ja, die Höhe der Gebäude ist bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) relevant. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und berücksichtigt dabei die vorhandene Bebauung, einschließlich der Höhe der Gebäude. Die geplante Bebauung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, was auch die Höhe der bestehenden Gebäude umfasst. Daher ist es wichtig, dass die Höhe des neuen Vorhabens mit der umgebenden Bebauung harmoniert.
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Ja, Efeu (Hedera helix) kann Mauern und Dächer beschädigen, allerdings hängt das Ausmaß der Schäden von mehreren Faktoren ab: **Mauern:** Efeu besitzt Haftwurzeln, mit den... [mehr]
In Mecklenburg-Vorpommern müssen grundsätzlich alle neu errichteten oder in ihrem Grundriss wesentlich veränderten Gebäude eingemessen werden. Die rechtliche Grundlage dafür b... [mehr]
Nicht unbedingt. Wenn ein Gebäude auf der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) nicht zu sehen ist, kann das verschiedene Gründe haben: 1. **Das Gebäude wurde... [mehr]