Ist die Höhe von Gebäuden bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach §34 relevant?
Antwort vomJa, die Höhe der Gebäude ist bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) relevant. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und berücksichtigt dabei die vorhandene Bebauung, einschließlich der Höhe der Gebäude. Die geplante Bebauung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, was auch die Höhe der bestehenden Gebäude umfasst. Daher ist es wichtig, dass die Höhe des neuen Vorhabens mit der umgebenden Bebauung harmoniert.