Die Bauverwaltung hat eine Hinweispflicht hinsichtlich hoher Erschließungskosten, um Bauherren und Grundstückseigentümer über die finanziellen Belastungen zu informieren, die im Zusammenhang mit der Erschließ eines Grundstücks entstehen können. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Hinweispflicht umfasst in der Regel folgende Aspekte: 1. **Transparenz**: Die Bauverwaltung muss die voraussichtlichen Erschließungskosten klar und verständlich darlegen. Dies beinhaltet die Kosten für Straßenbau, Kanalisation, Wasser- und Stromanschlüsse sowie andere notwendige Infrastrukturmaßnahmen. 2. **Rechtzeitigkeit**: Die Information über die Erschließungskosten muss rechtzeitig erfolgen, damit die Betroffenen diese Kosten in ihre Planungen einbeziehen können. 3. **Detaillierte Aufschlüsselung**: Es sollte eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Kostenposten erfolgen, damit die Betroffenen nachvollziehen können, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen. 4. **Rechtsgrundlagen**: Die Bauverwaltung sollte auch die rechtlichen Grundlagen und die Berechnungsgrundlagen für die Erschließungskosten erläutern. 5. **Beratung**: Bei Bedarf sollte die Bauverwaltung auch eine Beratung anbieten, um offene Fragen zu klären und Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Bauverwaltung ihrer Hinweispflicht nachkommt, um Transparenz zu gewährleisten und den Betroffenen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.