Eine gestrichelte Linie im amtlichen Lageplan markiert in der Regel eine geplante, nicht vorhandene oder nicht sichtbare Grenze, Linie oder bauliche Anlage. Häufig werden damit beispielsweise geplante Gebäude, Baugrenzen, Abstandsflächen, Leitungen oder Grundstücksgrenzen dargestellt, die noch nicht realisiert oder im Gelände nicht sichtbar sind. Die genaue Bedeutung kann je nach Bundesland und Verwendungszweck des Lageplans variieren und ist in der Legende des jeweiligen Plans erläutert. Es empfiehlt sich daher, immer die Legende des konkreten Lageplans zu beachten.