Die Erneuerung von Wartungsfugen, wie beispielsweise Silikonfugen im Bad, fällt in der Regel in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Diese Fugen sind Teil der baulichen Instandhaltung der Wohnung, und der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart, was jedoch selten der Fall ist.