Die Entschädigungsleistung für die Eintragung einer Dienstbarkeit wird in der Regel durch eine Bewertung des wirtschaftlichen Wertes der Dienstbarkeit ermittelt. Hier sind die Schritte, die typischerweise befolgt werden: 1. **Bestimmung der Art der Dienstbarkeit**: Zunächst muss geklärt werden, um welche Art von Dienstbarkeit es sich handelt (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht). 2. **Wirtschaftlicher Wert**: Der wirtschaftliche Wert der Dienstbarkeit wird ermittelt. Dies kann durch Vergleich mit ähnlichen Dienstbarkeiten oder durch eine Ertragswertmethode geschehen, bei der die zukünftigen Erträge, die durch die Dienstbarkeit generiert werden, geschätzt werden. 3. **Berücksichtigung der Grundstückswerte**: Die Werte der betroffenen Grundstücke (belastetes und begünstigtes Grundstück) sollten ebenfalls in die Bewertung einfließen. 4. **Verhandlungen**: Oft erfolgt die Entschädigung durch Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien, wobei die oben genannten Werte als Grundlage dienen. 5. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften zu beachten, die in dem jeweiligen Land oder Bundesland gelten. 6. **Gutachten**: In vielen Fällen kann ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich sein, um den Wert der Dienstbarkeit objektiv zu bestimmen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Land und spezifischem Fall variieren. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu verstehen.