Eine Eigentumsumschreibung im Todesfall findet unter bestimmten Voraussetzungen statt. Hier sind die wesentlichen Schritte und Bedingungen: 1. **Sterbeurkunde**: Vorlage der Sterbeurkunde des Verstorbenen. 2. **Erbschein oder Testament**: Vorlage eines Erbscheins oder eines notariell beglaubigten Testaments, das die Erben ausweist. 3. **Grundbuchantrag**: Ein Antrag auf Eigentumsumschreibung muss beim Grundbuchamt gestellt werden. Dies kann durch die Erben oder einen beauftragten Notar erfolgen. 4. **Erbschaftssteuer**: Nachweis über die Zahlung der Erbschaftssteuer oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. 5. **Identitätsnachweis**: Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises der Erben. Diese Schritte können je nach Land und spezifischen rechtlichen Anforderungen variieren. Es ist ratsam, sich bei einem Notar oder Anwalt über die genauen Anforderungen zu informieren.