Die Blaue Karte EU (auch EU Blue Card genannt) ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Die zentralen Bestandteile und Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind: 1. **Hochqualifikation**: Ein Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation ist erforderlich. In einigen Fällen kann auch eine mehrjährige Berufserfahrung in einem relevanten Bereich ausreichen. 2. **Arbeitsvertrag**: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in einem EU-Mitgliedstaat muss vorliegen. Der Arbeitsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben. 3. **Mindestgehalt**: Das angebotene Gehalt muss mindestens 1,5-mal so hoch sein wie das durchschnittliche Bruttojahresgehalt im jeweiligen EU-Mitgliedstaat. In bestimmten Berufen, in denen ein besonderer Bedarf an Arbeitskräften besteht, kann diese Schwelle auf 1,2-mal das durchschnittliche Bruttojahresgehalt gesenkt werden. 4. **Berufsausübung**: Die Tätigkeit muss den Qualifikationen des Antragstellers entsprechen. 5. **Krankenversicherung**: Der Antragsteller muss eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können. 6. **Gültigkeitsdauer**: Die Blaue Karte EU wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate, jedoch maximal für vier Jahre, ausgestellt. Sie kann verlängert werden. Weitere Informationen zur Blauen Karte EU können auf der offiziellen Website der Europäischen Union oder den jeweiligen nationalen Behörden gefunden werden.